Patienten mit Keratokonus, dünner Hornhaut, Uvea (Behçet Krankheit), unkontrollierter Glaukom, unkontrollierter Diabetis, Schwangere sowie stillende Frauen dürfen nicht operiert werden. Minderjährige unter 18 Jahre sowie ältere Patienten über 65 Jahre dürfen ebenso nicht operiert werden.

Nur in bestimmten Fällen kann gelasert werden, doch dies entscheidet letztendlich Ihr persönlicher Arzt.